Strafverfahren gegen Betreiber und Kunden von Drogen-Onlinehandel „Chemical Revolution“
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt (BKA) haben heute in einer Pressekonferenz mitgeteilt, dass der „deutschlandweit größte Drogen-Onlineshop“ namens „Chemical Revolution“ abgeschaltet wurde. Ein mutmaßlicher Betreiber sei festgenomen worden. Es wurden strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge eingeleitet. Gemäß § 30a Abs. 1 BtMG wird eine solche Tat mit Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren bestraft.
Der Shop „Chemical Revolution“ sei über das Darknet erreichbar gewesen. Es seien bei „Chemical Revolution“ zahlreiche verschiedene Betäubungsmittel zum Kauf angeboten worden, darunter Kokain, Heroin, Ecstasy, MDMA sowie Cannabisprodukte. Die Bezahlung sei durch Transaktionen mit der Kryptowährung Bitcoin erfolgt.
Vor wenigen Jahren war bereits ein ähnlicher „Drogen-Onlineshop“ namens „Shiny flakes“ von den Ermittlungsbehörden aufgespürt und beendet worden. Der Betreiber von Shiny flakes wurde vom Landgericht Leipzig zu einer Jugendstrafe von 7 Jahren verurteilt. Daneben wurden zahlreiche Strafverfahren gegen die Kunden von Shiny flakes eingeleitet.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat bereits angekündigt, dass nun auch im Fall von „Chemical Revolution“ strafrechtliche Ermittlungen gegen die potenziellen Kunden eingeleitet werden sollen. So ist davon auszugehen, dass einige potenzielle Kunden von „Chemical Revolution“ in absehbarer Zeit von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter erhalten werden.