Strafverteidiger-Englisch: Begehungsdelikte – criminal offences by action
Das StGB unterscheidet Begehungs- und Unterlassungsdelikte. Die allermeisten Straftaten sind Begehungdelikte (criminal offences by action), die durch aktives Tun verwirklicht werden (committed actively).
Stets spricht der Staat ein Verbot (prohibition) aus. Dieses Verbot wird in einer Strafvorschrift (criminal statute) niedergelegt. Wird gegen dieses Verbot verstoßen (to violate a prohibition), droht eine Strafe (punishment).
Ein Beispiel: Das Verbot „Du sollst nicht töten“ (You must not kill) ist allgemein anerkannt. Das Verbot ist in § 212 StGB niedergelegt. Missachtet jemand dieses Verbot (to disregard a prohibition), z.B. indem er einen anderen ersticht, wird er mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
Gegen das oben genannte Verbot „Du sollst nicht töten“ kann man übrigens nicht nur durch aktives Tun (Begehungsdelikte s.o.), sondern auch durch Unterlassen verstoßen. Das sind die Fälle der sog. unechten Unterlassungsdelikte (non-genuine criminal offences by omission, § 13 StGB. Die englische Entsprechung kann man sich schon einmal merken. Genauer betrachten wir diese Deliktsgruppe beim nächsten Mal.
neue Wörter:
Begehungdelikte – criminal offences by action
eine Straftat durch aktives Tun begehen – to commit a criminal offence actively
Verbot – prohibition
Strafvorschrift – criminal statute
gegen Verbot verstoßen – to violate a prohibition
Strafe – punishment
Du sollst nicht töten – You must not kill
ein Verbot misachten – to disregard a prohibition
unechte Unterlassungsdelikte – non-genuine criminal offences by omission