Superstar auf Crystal Meth
Wenn Kommissar Klaus Borowski (Axel Milberg) am 25. Januar 2015 in den Himmel über Kiel schaute, sah es für ihn wohl genauso trüb und grau aus, wie auf dem Fleckchen Erde, wo er ermittelte. Das Sozialleben in dem kleinen Dorf bei Kiel, in welches ihn sein Fall führt, ist tiefgründig gestört. Schuld daran ist Crystal Meth. Die Droge hat dem Dorf alle Sinne geraubt. Ein Bauer fährt panisch mit dem Fahrrad durchs Bild, ein anderer mit seinem Trecker wie verrückt im Kreis. Es ist offensichtlich, dass das Crystal die Menschen quält.
Dass man durch Crystal auch relativ schnell mal den Kopf verlieren kann, wird in diesem Tatort sehr drastisch unter Beweis gestellt. Denn ein Kopf wird in einem Fluss gefunden und ruft somit die Ermittler auf den Plan. Schnell wird festgestellt, dass der getötete junge Mann namens Mike selbst Crystal konsumiert hat.
Bei Crystal Meth handelt es sich um eine synthetische Droge, die schnell abhängig macht und schwere Bewusstseinsstörungen hervorruft. Gleichzeitig gibt sie dem Konsumenten das atemberaubende Gefühl, extrem wach und energiegeladen zu sein. Deshalb wird Crystal häufig als Partydroge vor langen Club-Besuchen konsumiert.
So ist es auch im Kieler Tatort. Zwei Dealer versorgen die Bevölkerung mit dem Crystal, das auf einem Bauernhof in einer eigens dafür eingerichteten Drogenküche hergestellt wird. Die Droge beherrscht das dortige Leben. Wohl kein anderer Paragraph ist in diesem Tatort so einschlägig wie § 29 BtMG. Dieser kommt in fast all seinen Facetten zum Ausdruck, sodass man meinen könnte, er sei der eigentliche Superstar dieses Spiels. Herstellung, Handel, Veräußerung, Abgabe oder sonstiges in den Verkehr bringen und Erwerb, alles ist dabei. Selbst der Dorfpolizist weiß über die Vorgänge Bescheid, hat sich aber ebenfalls frühzeitig vom Crystal benebeln lassen.
Ohne die Hilfe der Ex-Freundin des getöteten Mike würden die Kommissare es sicherlich viel schwerer haben bei den Ermittlungen. Jene Rita (Elisa Schlott) war früher selbst Crystal-Junkie, hat aber zwischenzeitlich eine Therapie gemacht. Sie gibt Borowski mehr oder weniger gewollt Hinweise auf die Dealer und Bekannte des Toten. Doch kann sie dieser Mut und diese innere Stärke, durch die sie auch die Entzugskur überstanden hat, nicht vor den skrupellosen Dealern beschützen. Rita wird aus Rache von ihnen vergewaltigt und versackt letztlich wieder in der Crystal-Szene.
Eher durch Zufall kommt Borowskis Kollegin Sarah Brandt (Sibel Kekilli) dann auf die richtige Spur. Sie macht den grauen Kombi ausfindig, der unlängst im Dorf gesehen wurde, bevor man den Kopf fand. Der Sohn des Fahrzeughalters, Harald, ist ein Freund von Mike und ebenfalls abhängig vom Crystal. Ihn stellen die Ermittler schließlich in seinem eigenen kleinen Partykeller, in dem sich nun auch Rita wieder aufhält – oder besser gesagt, sie stören ihn erheblich in seinem Rausch.
Denn plötzlich greift Harald ein Messer, schaltet das Licht aus und sticht in Richtung der Polizisten. Schnell ziehen sich Borowski und Brandt in den Korridor zurück und schlagen die Tür zum Kellerraum zu. Kurz darauf sprüht Kommissarin Brandt Pfefferspray in den Raum und hält die Tür weiterhin zu. Diese Maßnahme erscheint vor dem Hintergrund, dass sich Rita noch in dem kleinen Raum aufhält und Harald stark unter Drogen steht, kaum angemessen. Hatte Rita selbst nicht bei ihrer polizeilichen Vernehmung gesagt: Durch Meth wird man unberechenbar? Was wäre, wenn Harald nun im Wahn in der Dunkelheit willkürlich um sich sticht. Nicht nur in Berlin, auch in Kiel ist es gem. § 163 Abs. 1 LVwG SH Aufgabe der Polizei, Gefahren abzuwehren. Durch den Pfeffersprayeinsatz haben die Polizisten aber eher eine Gefahr hervorgerufen. Sicherlich hätten sich die Kommissare ihr rabiates Vorgehen lieber zweimal überlegt, wenn sie bereits zu diesem Zeitpunkt gewusst hätten, was Harald ihnen in der anschließenden Vernehmung dann offenbarte.
Nach eigener Aussage war er es nämlich, der Mike tötete – seiner Darstellung zufolge aus Notwehr. Denn nachdem Mike auf einer gemeinsamen Fahrt von Dänemark wieder einmal völlig die Nerven verloren und eine Dänin erwürgt hatte, ging er später mit einem großen Stein auf Harald los, um diesen auch zu töten. Doch Harald wehrte sich und erdrosselte den Angreifer. Im Rahmen einer Notwehrprüfung gem. § 32 StGB wird man sich aber spätestens fragen müssen, ob diese Maßnahme geboten war, um den Angriff abzuwehren. Schließlich hatte Mike wegen des Crystals starke Halluzinationen und sich nicht mehr unter Kontrolle. Man wird vor diesem Hintergrund seine Schuldunfähigkeit gem. § 20 StGB aufgrund einer exogenen Psychose annehmen können. Angriffe durch solche schuldlos handelnden Personen verlangen eine Einschränkung des Notwehrrechts. Das wird dem sich verteidigenden Harald, der in der konkreten Situation dennoch mit allem rechnen musste, aber relativ egal gewesen sein. Denn dass er anschließend dem toten Mike den Kopf abhackte, weil dieser nicht die Augen zumachte, zeigt in welch erschüttertem Geisteszustand sich auch Harald befand.
Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht verwunderlich, dass der Gesetzgeber – sicherlich mit einem nicht unerheblichen Präventionsgedanken – bereits für den Grundtatbestand der Bestäubungsmitteldelikte, § 29 BtMG, eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vorgesehen hat. Jener Monsterparagraph mit all seinen Nummern und Varianten ist zudem ein echter Superstar gesetzgeberischer Textschöpfung. Er berauscht beim Lesen.
Der Artikel berauscht wie Crystal 😉 Toller Beitrag!