Aufhebung des Haftbefehls
Zusammen mit dem Kollegen Rechtsanwalt Dr. Nöding habe ich einen Mandanten vor dem Landgericht Berlin wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes verteidigt. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, dass er mit einem Messer heimtückisch dem vermeintlich Geschädigten in den Kopf gestochen haben soll. Hierbei ist die Klinge an der Spitze abgebrochen und mussste aus dem Kopf herausoperiert werden. Heute musste unser Mandant aufgrund der Beweislage freigesprochen werden, § 260 StPO, § 261 StPO. Während der Beweisaufnahme gem. § 244 StPO konnten wir darlegen, dass es erhebliche Widersprüche in den Aussagen des vermeintlich Geschädigten gab. Hierbei nutzten wir insbesondere die Möglichkeit der Erklärung...