Regelbeispiele beim Diebstahl – das Merkmal der „anderen Schutzvorrichtung“
Der Diebstahl gehört zu den Delikten, die in einer Klausur und auch in der Praxis sitzen müssen. Gut macht es sich auch, wenn man die Regelbeispiele des § 243 StGB beherrscht und in einer Klausur prüfen kann. Denn hier zeigt sich, wer beim Lernen von Definitionen und Fallgruppen besonders fleißig war. Wir helfen dabei natürlich gerne und stellen heute den Begriff der „anderen Schutzvorrichtung“ vor, der sich bei den Regelbeispielen des Diebstahls findet. Aber zuerst einmal der Wortlaut des § 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB zur Erinnerung: In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten...