Sexueller Missbrauch durch einen Orthopäden: Das Berufsverbot nach § 70 StGB

Das Berufsverbot gemäß § 70 Strafgesetzbuch (StGB) stellt einen gravierenden Eingriff in die Berufsfreiheit dar. Es wird verhängt, um die Allgemeinheit oder einen bestimmten Personenkreis vor weiterer Gefährdung in Ausnutzung der Berufstätigkeit zu schützen. Angeordnet werden kann das Berufsverbot nach § 70 Abs. 1 StGB, wenn jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er unter Missbrauch seines Berufs oder Gewerbes oder unter grober Verletzung der mit ihnen verbundenen Pflichten begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt wurde, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist.  Für eine Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren kann das Berufsverbot angeordnet werden,...