Verschlagwortet: § 142 StGB
Eine interessante Entscheidung zur Unfallflucht hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe kürzlich veröffentlicht. Das Urteil vom 10. Juli 2017 (2 Rv 10 Ss 581/16) ist nicht nur in tatsächlicher Hinsicht, sondern auch rechtlich interessant. Denn neben dem Umstand, dass es sich bei den beiden Angeklagten um Polizeibeamten handelt, musste sich das OLG mit dem Thema der Beihilfe zur Unfallflucht und dem Zeitpunkt der Beendigung der Unfallflucht befassen. Aber was war genau passiert? Die beiden angeklagten Polizeibeamten hatten mit einem Kollegen ein Fest besucht. Auf dem Weg nach Hause verursachte der Kollege der beiden Angeklagten in seinem alkoholisierten Zustand dann einen tragischen...
Ein öffentlichkeitswirksames strafrechtlich relevantes Ereignis jagt momentan das nächste. Nachdem die kinderpornographischen Vorwürfe im Fall Edathy gerade ein politisches Beben nach sich zu ziehen scheinen, trudelte heute Morgen die Meldung ein, dass unsere Alpin-Hoffnung Felix Neureuther auf dem Weg zu olympischen Großtaten auf der A95 bei Starnberg ins Schleudern gekommen und dabei eine Leitplanke beschädigt haben soll. Ihm geht es soweit Gott sei Dank gut, dass er den Unfallort jedoch verlassen hat und ohne entsprechende Wartezeit weitergefahren ist, hat jetzt die Staatsanwaltschaft München II auf den Plan gerufen. Sie habe ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Unfallflucht eingeleitet. Es bestehe der...
Nachdem letzte Woche an dieser Stelle die Definition des Eindringens beim Hausfriedensbruch erläutert wurde, wollen wir uns heute einem weiteren Paragrafen der Straftaten gegen die öffentliche Ordnung widmen. Die Rede ist von der im Straßenverkehr häufig begangenen Fahrer- bzw. Unfallflucht, die in § 142 StGB geregelt ist und wie folgt lautet: Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er 1.zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder...
Am Sonntag waren im Tatort wieder einmal die Stuttgarter Kommissare in der ARD im Einsatz und es gab gleich zwei juristisch interessante Fragen. Die erste Frage lautet, kann der Rechtsanwalt nach ca. 15 Jahren noch wegen einer „Unfallflucht“ strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden oder sind etwaige Straftaten bereits verjährt. Dem lag zu Grunde, dass der Rechtsanwalt vor rund 15 Jahren im betrunkenem Zustand ein Mädchen angefahren hat und nach dem Unfall weiter gefahren ist. Das Mädchen ist verstorben. Am Ende des Films wendete sich die Staatsanwältin an den Rechtsanwalt und meinte, sie würde prüfen, ob etwaige Straftaten noch nicht verjährt...