Armbrust, Machete und ein Schwert als Waffen für einen Drogenhandel
Im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) wird nahezu jeder Umgang mit Drogen, zu denen etwa Cannabisprodukte, Heroin, Kokain und Amphetamine zählen, unter Strafe gestellt. Dabei sind die erwarteten Strafen meist sehr empfindlich vorgesehen. Das Betäubungsmittelgesetz sieht jedoch auch Möglichkeiten zur Minderung der Strafe vor. So auch im § 30a Abs. 3 BtMG, mit dem sich der Bundesgerichtshof (2 StR 498/20) in seinem Beschluss vom 28. April 2021 beschäftigen musste. Im hiesigen Fall hat das Landgericht Wiesbaden den Angeklagten wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit weiteren Delikten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Bei der Ablehnung eines minder schweren Falles gem....