Der Begriff des gesundheitsschädlichen Stoffes
Nachdem wir uns bei der letzten Wiederholung von Definitionen einem weniger relevanten Tatbestand gewidmet haben, wollen wir heute einen Klassiker der juristischen Ausbildung besprechen. Die Rede ist von der gefährlichen Körperverletzung bzw. der Beibringung von gesundheitsschädlichen Stoffen gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB, der wie folgt lautet: Wer die Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Wer unsere Reihe hier regelmäßig verfolgt, dem dürfte der Begriff der Beibringung schon geläufig sein....