Die dauerhafte Unbrauchbarkeit eines wichtigen Gliedes entfällt nicht durch eine dem Betroffenen mögliche Operation
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 7. Februar 2017 – 5 StR 483/16 eine lesenswerte Entscheidung zur schweren Körperverletzung getroffen, die sicherlich bald Gegenstand von Examensklausuren sein wird. Denn es geht um kein geringeres Problem als die dauerhafte Unbrauchbarkeit eines wichtigen Gliedes bei der schweren Körperverletzung nach § 226 StGB und die Frage, ob die Dauerhaftigkeit bei einer dem Betroffenen zumutbaren Operation entfallen kann. Anlass des Urteils war eine körperliche Auseinandersetzung des Angeklagten mit seinem ehemaligen Mitbewohner, mit dem er sich in einer Asylunterkunft ein Zimmer geteilt hatte. Als der Angeklagte ein Antennenkabel mitnehmen wollte, kam es zu...