Das Merkmal des Missbrauchs bei der Untreue
Weil Strafrecht das Fach ist, bei dem Definitionen auswendig gelernt und beherrscht werden müssen, jagt in unserer wöchentlichen Wiederholung ein Klassiker den nächsten. Heute mit dabei ist die Untreue, die wegen ihrer Relevanz im Examen auf jeden Fall beherrscht werden sollte. Da sie sich bekanntermaßen in zwei Tatbestände teilt, wollen wir zunächst den Begriff des Missbrauchs beim Missbrauchstatbestand erläutern. § 266 Abs. 1 StGB lautet: Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht,...