Angeklagter spritzt Wasser in den Anus eines Kindes – Eine sexuelle Handlung?
Der Begriff der sexuellen Handlung ist im § 184h Nr. 1 StGB geregelt. Demnach sind sexuelle Handlungen nur solche, die im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind. In seinem Beschluss vom 3. Mai 2022 musste der Bundesgerichtshof (3 StR 481/21) diese Begriffsbestimmung der sexuellen Handlung konkretisieren. Im vorliegenden Fall lebte der Angeklagte mit seiner Ehefrau und deren Sohn zusammen. Bei einem Besuch der gesamten Familie verfolgte der Angeklagte das unbekleidete Kind im Garten und spritze es mit einem Wasserschlauch nass. Anschließend packte er sich den sich wehrenden Jungen, legte ihn über sein Knie und spritzte ihm...