Ampel wird nicht grün – trotzdem Rotlichtverstoß?
Auch das Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahrrad kann zu nicht unbeachtlichen Konsequenzen führen. Ein Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit 60,00 € Bußgeld sowie einem Punkt geahndet. Wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot war, erhöht sich das Bußgeld auf 100,00 €. Auch bei einer Gefährdung, einem Unfall oder einer Sachbeschädigung erhöht sich das Bußgeld entsprechend. Doch ob auch ein Rotlichtverstoß angenommen werden kann, wenn die Ampelanlage dauerhaft rot zeigt, hatte das Oberlandesgericht Hamburg (5 ORbs 25/23) in seinem Beschluss vom 11. September 2023 zu beurteilen. Die betroffene Fahrradfahrerin hielt vor...