Pflicht zur unverzüglichen Löschung aufgezeichneter Telefonate zwischen Verteidigern und Beschuldigten, auch wenn diese zunächst der Anbahnung eines Mandatsverhältnisses dienen
Ein Beschuldigter, der einen Rechtsanwalt aufsucht, muss sich darauf verlassen können, dass Gespräche mit diesem vertraulich behandelt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob nach dem ersten Kontakt ein Mandatsverhältnis entsteht oder nicht, betonte nun der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Entscheidung vom 18.2.2014 – StB 8/13. In dem zu verhandelnden Fall wurde gegen den Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung geführt, in dessen Rahmen die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation des Beschuldigten angeordnet wurde. Bei der Durchführung der Anordnung wurden unter anderem zwei Anrufe des Rechtsanwalts des Beschuldigten aufgezeichnet. Inhalt der Telefonate war das Angebot...