Durch die DNA dem Täter auf der Spur
Die Analyse von DNA-Spuren ist heutzutage so ausgereift, dass sie oftmals essenziell zur Klärung eines Falles beiträgt. Gemäß § 81g Abs. 1 StPO können dem Beschuldigten zur Identitätsfeststellung Körperzellen entnommen und zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters sowie des Geschlechts molekulargenetisch untersucht werden, wenn er der Begehung einer Straftat von erheblicher Bedeutung oder einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verdächtigt wird. Doch wenn DNA-Spuren am Tatort festgestellt werden, ist eine Verurteilung des Beschuldigten nicht sicher. Wann eine Verurteilung aufgrund von DNA-Spuren möglich ist, stellt der Bundesgerichtshof (6 StR 109/22) in seinem Beschluss vom 28. August 2022 klar. Im hiesigen Fall wurde der...