Heimtückischer Mord eines Babys?
Ein wenige Wochen oder Monate altes Kleinkind ist aufgrund seines Alters noch nicht zu Argwohn und Gegenwehr fähig. Kann ein Baby also gar nicht heimtückisch getötet werden? Aufgrund dieser Problematik ist es in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, dass es bei der Tötung eines Kleinkindes in diesem Alter nicht auf die Arg- und Wehrlosigkeit des Kindes ankommt, sondern auf die Arg- und Wehrlosigkeit eines im Hinblick auf das Kind schutzbereiten Dritten. Schutzbereiter Dritter ist laut Bundesgerichtshof jede Person, die den Schutz des Kindes vor Leib- oder Lebensgefahr dauernd oder vorübergehend übernommen hat und im Tatzeitpunkt entweder tatsächlich ausübt oder dies...