Verschlagwortet: Ablehnung
Insbesondere in größeren Verfahren ordnen die Ermittlungsbehörden zur Aufklärung von Straftaten oft die Überwachung der Telekommunikation der Betroffenen an. Werden die überwachten Gespräche nicht in deutscher Sprache geführt, wird ein Übersetzer mit der Übersetzung und Verschriftung der Gesprächsinhalte beauftragt. Die verschriftlichten Gesprächsprotokolle werden anschließend durch Verlesung in die Hauptverhandlung eingeführt. Doch was passiert, wenn die Verteidigung den Eindruck gewinnt, dass der beauftragte Übersetzer sich nicht auf die Übersetzung der Gespräche beschränkt, sondern eigene Interpretationen und Erläuterungen vorgenommen hat?
Im Strafprozess sind Beweisanträge der Verteidigung nicht für jedermann erfreulich. Während ein guter Beweisantrag für den Angeklagten die Wende im Prozess bringen kann, handelt er dem Gericht Mehrarbeit ein, die vor allem bei langen Verfahren mit vielen Beteiligten zu einer echten Belastung werden kann. Dennoch ist es die Aufgabe des Gerichts, jeden einzelnen Beweisantrag, egal wie absurd er auf den ersten Blick klingen mag, sorgfältig zu prüfen und eine Ablehnung ausreichend zu begründen. Inhaltsleere Aussagen, mit denen Beweisanträge abgeschmettert werden, können zur Aufhebung eines Urteils führen, wie ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. November 2015 – 3 StR...
Verteidigung bedeutet Konfrontation. Dies gilt natürlich nur, wenn zugunsten des Angeklagten alle Möglichkeiten der Strafprozessordnung ausgenutzt werden. Verteidiger, die das tun, haben es mit dem Gericht oft nicht leicht. Denn nicht jeder Richter behält bei ständiger Konfrontation mit Anträgen des Verteidigers einen kühlen Kopf. Mancher verliert sogar seinen juristischen Verstand, wie ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23.09. 2015 – 2 StR 434/14 zeigt. Was genau passierte: Der Verteidiger der Angeklagten stellte wenige Tage vor Beginn der Hauptverhandlung einen Antrag auf ergänzende Akteneinsicht. Nachdem ihm die Akten in der Folgezeit nicht zugesandt wurden, beantragte er die Aussetzung des Verfahrens...
(Die Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Ablehnung eines Befangenheitsantrags – Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.12.2012 – 2 BvR 1750/12) Unparteilichkeit und Objektivität, dies sollten Haupteigenschaften eines Richters sein. Was sich jedoch kürzlich im Gerichtssaal des Landgerichts in Chemnitz abgespielt hat, lässt vermuten, dass nicht jeder Richter diese gebotene Neutralität für die Ausübung des Richteramts mitbringt. Sachverhalt und Verfahrensgang Der für eine Zivilrechtsstreitigkeit zuständige Richter verweigerte den vom Anwalt der Beklagten vorgebrachten Beweisantrag, einen in der Schweiz ansässigen Zeugen anzuhören. Der Richter wollte den Antrag jedoch weder in das Protokoll der mündlichen Verhandlung aufnehmen, noch reagierte er auf...