Traue niemanden
besonders nicht der Staatsanwaltschaft. In einem Verfahren vor dem Landgericht Berlin hatten sich die Prozessbeteiligten, sprich die Staatsanwaltschaft Berlin, das Gericht und ich uns geeinigt, dass mein Mandant im Falle eines Geständnisses eine Bewährung erhalten sollte. Nach dem Geständnis erfolgte die Bewährung und so dachte ich, der Fall hat sich erledigt. Heute treffe ich eine Richterin der Kammer, die mir mitteilte, dass die Staatsanwaltschaft Berlin Revision eingelegt hat. Zum Glück hatte ich darauf bestanden, dass die Absprache (Deal) ins Protokoll mit aufgenommen wurde. Ich finde, so etwas sollte verboten werden! Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin