Verschlagwortet: Akteneinsicht
Ein Mandant hatte das Pech, in die Fänge des beschleunigten Verfahrens zu geraten. Das hierfür zuständige Gericht befindet sich ein wenig außerhalb meiner täglichen Gänge. Deshalb schrieb ich ans Gericht, dass ich aufgrund von Arbeitsüberlastung bitte, mir die Verfahrensakte zu übersenden. Die schriftliche Antwort des Gerichts hierauf war: Auch wir haben hier Arbeitsüberlastung. Akte bitte abholen. Na was soll´s. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin
Auch Rechtsanwälte nicht sind davor gefeit, in den Verdacht zu geraten, Straftaten zu begehen. In seiner Entscheidung vom 15.07.10 – 4 Str 164/10 – musste der Bundesgerichtshof entscheiden, ob eine Unterschlagung vorliegt, 1. wenn eine Rechtsanwältin Unterlagen ihres Mandanten nicht wieder an diesen herausgibt und 2. ein Rechtsanwalt die Ermittlungsakte nicht wieder zurück an die Staatsanwaltschaft schickt. Da der BGH im Gegensatz zum Landgericht Bochum in diesen Verhaltensweisen keine Unterschlagung gesehen hat, machte er sich Gedanken, welche Strafbarkeit dieses für ihn verwerfliche Verhalten auslösen könnte. Hierzu im Einzelnen: Strafbarkeit wegen Unterschlagung Begeht ein Rechtsanwalt eine Unterschlagung gem. § 246 StGB,...