Verschlagwortet: Alkohol am Steuer
Alkohol am Steuer kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. Nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) macht sich strafbar, wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er aufgrund von Alkohol- oder Drogeneinfluss nicht mehr fahrtüchtig ist. Die Folge kann eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sein, zudem droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Angeklagte, die alkoholisiert am Steuer erwischt worden sind, versuchen daher nicht selten, ihre Trunkenheit mit kuriosen Ausreden zu rechtfertigen. So auch in einem Fall, den das Amtsgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 29. August 2024 (907 Cs 515 Js 19563/24) beschäftigte. Es...
In dieser Woche heißt es wieder: Examenskandidaten aufgepasst! Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat einen Fall entschieden, der sich für eine Zusatzfrage in der Strafrechtsklausur besonders gut eignet. In dem Fall ging es um die bei Studenten heiß geliebten Themen des Richtervorbehalts bei der Blutprobeentnahme und um Beweisverwertungsverbote bei fehlerhafter Beweisgewinnung. Themen, die zum absoluten Standardwissen in der Strafprozessordnung (StPO) gehören und damit in unserem Blog nicht fehlen dürfen. Die Blutprobeentnahme Die Blutprobeentnahme richtet sich nach § 81a StPO. Sie darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind und muss von einem Arzt nach den...
Kann man unter Alkohol noch Fahrrad fahren. Dieser Frage ist die Uni Mainz nachgegangen. Das Ergebnis ist in der Berliner Zeitung nachzulesen.
(Beschluss des BGH 3 StR 109/12 vom 3.5.2012) Es ist wohl eine oft geübte Praxis, dass für Verkehrsdelikte auch dann ein gesondertes Verfahren durchgeführt wird, wenn sie im Zusammenhang mit Delikten der allgemeinen Kriminalität begangen worden sind. Auch in dem Verfahren 3 StR 109/12, über das der BGH auf die Revision des Angeklagten zu entscheiden hatte, wurden unzulässigerweise zwei Verfahren gegen den Angeklagten geführt. Sachverhalt und rechtliche Würdigung des Landgerichts Nach den Feststellungen des Landgerichts Düsseldorf hatte der dort Angeklagte ca. 317g Marihuana erworben, die er hälftig zum Weiterverkauf bestimmt und in einem Wald versteckt gehalten hatte. In der Tatnacht...
Manchmal hat man auch als Autofahrer Pech. Nach einem Bericht der Bürstädter Zeitung wurde ein 65-Jähriger zunächst von der Polizei mit Alkohol am Steuer erwischt. Aufgrund der Trunkenheit im Straßenverkehr wurde ihm die Fahrerlaubnis abgenommen. Einige Tage später wurde der Fahrer erneut von der Polizei gesichtet. Da ihm der Führerschein bereits nach der Trunkenheitsfahrt abgenommen wurde, fuhr der Autofahrer nun ohne Fahrerlaubnis. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin