Was passiert, wenn der Angeklagte nicht zur Verhandlung erscheint – Teil 2
Ein Gastbeitrag von Nika Telysheva, Jurastudentin an der Freien Universität Berlin Teil 2 Es besteht die Möglichkeit ohne den Angeklagten zu verhandeln und zwar in folgenden gesetzlich geregelten Fällen: Herbeigeführte Verhandlungsunfähigkeit, § 231a StPO Abwesenheit wegen ordnungswidrigen Benehmens, § 231b StPO Beurlaubung des Angeklagten, § 231c StPO Hauptverhandlung trotzt Ausbleiben, § 232 StPO Eine Entbindung vom Erscheinen, § 233 StPO Herbeigeführte Verhandlungsunfähigkeit, § 231a StPO. Die Verhandlung kann ohne den anwesenden Angeklagten durchgeführt werden, wenn der Angeklagte sich vorsätzlich und schuldhaft in einen seine Verhandlungsfähigkeit ausschließenden Zustand gesetzt und dadurch die ordnungsgemäße Durchführung oder Fortsetzung der Hauptverhandlung verhindert hat, §...