Bundesverfassungsgericht: Schmerzensgeld bei Polizeischikane
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass bei einer als rechtswidrig festgestellten freiheitsentziehenden Maßnahme die Versagung eines Amtshaftungsanspruchs (hier: Zahlung von Schmerzensgeld) eine Verletzung der Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG darstellen kann. Voraussetzung für den Anspruch auf Schmerzensgeld ist, dass die Verletzung der immateriellen Persönlichkeitsbestandteile hinreichend schwer ist (Umstände des Gewahrsamsvollzugs, Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Maßnahme) und andere Genugtuungsmöglichkeiten fehlen Die Beschwerdeführer hatten bereits im Jahr 2001 eine Castor-Demonstration beobachten wollen. Dazu saßen sie 3 km entfernt von den Bahnschienen in ihrem Auto. Beide Beschwerdeführer wurden...