Strafrechtsdefinitionen zum Mitlernen – Amtsträger
Amtsträger – Legaldefinition ist gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 c StGB, wer dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder sonstigen Stelle, oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen Vorschlag für weitere Definitionen?