Verschlagwortet: Anschlussdelikte
Nachdem wir uns in unserer wöchentlichen Definitionsreihe kürzlich schon mit dem Begriff des Vereitelns bei der Strafvereitelung beschäftigt haben, widmen wir uns heute einem weiteren Anschlussdelikt. Es geht um die falsche Verdächtigung und darum, wann überhaupt eine Verdächtigung vorliegt.
Die sogenannten Anschlussdelikte sorgen sowohl im Studium als auch im Referendariat bei vielen für ein ungutes Gefühl. Wir helfen ab und erklären den Begriff des Vereitelns bei einem der wichtigsten Anschlussdelikte, der Strafvereitelung.
Die Anschlussdelikte erfreuen sich insbesondere bei Studenten keiner großen Beliebtheit. Ihr Verständnis ist jedoch unausweichlich, zumal Delikte wie etwa die falsche uneidliche Aussage immer wieder Gegenstand von Klausuren sind. Wir wollen helfen und dafür sorgen, dass zumindest die Definitionen keinem mehr Bauchschmerzen machen müssen.