Wann die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit in Betracht kommt
In einem Strafverfahren gibt es die Möglichkeit, einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit findet gemäß § 24 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Dies ist der Fall, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, dass der abgelehnte Richter ihm gegenüber eine innere Haltung eingenommen hat, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann. Der Bundesgerichtshof musste sich in seiner Entscheidung vom 29. Januar 2021 (AnwSt (B) 4/20) zu den Voraussetzungen eines...