Verschlagwortet: Arglosigkeit
Wer einen Mord in einer Klausur prüfen muss, kommt oftmals nicht an dem Mordmerkmal der Heimtücke vorbei. Da es eine Menge von Problemen birgt, ist es wohl eines der klausurrelevantesten Mordmerkmale. Nach der Definition handelt heimtückisch, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Ob auch im vorliegenden Fall das Mordmerkmal der Heimtücke einschlägig ist, hat der Bundesgerichtshof (1 StR 104/23) in seinem Beschluss vom 15. November 2023 entschieden. Der Angeklagte traf auf einem Bahnhof auf den Geschädigten, den er aus einer früheren Auseinandersetzung wiedererkannte. Nachdem sich die beiden wechselseitig als „Arschloch“ beleidigten, zog...
Ein wenige Wochen oder Monate altes Kleinkind ist aufgrund seines Alters noch nicht zu Argwohn und Gegenwehr fähig. Kann ein Baby also gar nicht heimtückisch getötet werden? Aufgrund dieser Problematik ist es in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, dass es bei der Tötung eines Kleinkindes in diesem Alter nicht auf die Arg- und Wehrlosigkeit des Kindes ankommt, sondern auf die Arg- und Wehrlosigkeit eines im Hinblick auf das Kind schutzbereiten Dritten. Schutzbereiter Dritter ist laut Bundesgerichtshof jede Person, die den Schutz des Kindes vor Leib- oder Lebensgefahr dauernd oder vorübergehend übernommen hat und im Tatzeitpunkt entweder tatsächlich ausübt oder dies...
Der Straftatbestand des Mordes mit seinen Mordmerkmalen begegnet einem immer wieder in den Strafrechtsvorlesungen. Eines dieser Mordmerkmale ist die Heimtücke, welche der zweiten Gruppe der Mordmerkmale angehört. Heimtückisch handelt derjenige, der die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt. In seinem Beschluss vom 29. Juni 2022 musste sich der Bundesgerichtshof (1 StR 127/22) mit dem maßgeblichen Zeitpunkt für das Vorliegen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers beschäftigen. Im hiesigen, der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zugrundeliegenden Sachverhalt sah der Angeklagte in der Nacht eine ihm unbekannte Frau und entschloss sich spontan, sie anzugreifen und möglicherweise auch zu töten. Nachdem er...
Eines der problematischsten Mordmerkmale ist die Heimtücke. Doch woraus besteht diese überhaupt? Heimtückisch handelt, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Diese Definition ist jedoch recht weit gefasst und wird daher häufig kritisiert. Im vorliegenden Fall des Bundesgerichtshofes (4 StR 491/21) vom 15. Februar 2022 ging es hauptsächlich um die Arglosigkeit des Opfers. Arglos ist, wer sich zum Zeitpunkt der Tat keines tätlichen Angriffs auf seine körperliche Unversehrtheit oder sein Leben versieht. Der Angeklagte im hiesigen Fall litt an einer paranoiden Schizophrenie und entwickelte die Wahnvorstellung, dass seine von ihm getrennt lebende Ehefrau im Familienkreis gegen...