Das Ausnutzungsbewusstsein beim Mord aus Heimtücke
Das Mordmerkmal der Heimtücke ist in Examensklausuren extrem beliebt und wird häufig abgefragt. Dabei ist es sehr wichtig, die verschiedenen Definitionen auswendig zu können und gut darunter subsumieren zu können. Heimtückisch i.S.d. § 211 Abs. 2 StGB tötet, wer die auf der Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit einer anderen Person in feindseliger Willensrichtung bewusst zur Ausführung der Tat ausnutzt. Nachdem wir uns bereits vor ein paar Wochen mit dem Mordmerkmal der Heimtücke, und vor allem mit der erforderlichen feindlichen Willensrichtung, beschäftigt haben, wollen wir uns heute insbesondere dem Ausnutzungsbewusstsein widmen. Definition: Für das Vorliegen eines Ausnutzungsbewusstseins ist es nicht ausreichend, dass der...