Mord: Mit erbeutetem Auto ein Mädchen beeindrucken
Das wohl schwerwiegendste Delikt im deutschen Strafrecht ist der Mord, der im § 211 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist. Bestraft wird ein Mörder nach Abs. 1 mit lebenslanger Freiheitsstrafe. Ein Mord zeichnet sich durch seine besondere Verwerflichkeit aus, die durch die in Abs. 2 normierten Mordmerkmalen bemerkbar macht. Mörder ist demnach, wer: Mörder ist, wer: „aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.“ Mit dem Mord aus niedrigen Beweggründen hat sich auch der Bundesgerichtshof (4 StR...