Heute klaue ich mal einen Wald.
Der Diebstahl gemäß § 242 StGB zählt zu den am häufigsten begangenen Delikten. Der absolute Klassiker ist der Diebstahl im Selbstbedienungsladen, der sogenannte Ladendiebstahl. Hin und wieder werden aber auch sonderbare Objekte gestohlen – beispielsweise Bienen. Aktuell wird über einen gleichermaßen kuriosen Diebstahl berichtet. Im Havelland (Brandenburg) soll ein Sohn seiner Mutter gleich einen ganzen Wald gestohlen haben. Die Rede ist von 2000 Bäumen, die gefällt und anschließend abtransportiert wurden. Im Ergebnis wird diese Aktion für den Sohn aber zumindest keine schwerwiegenden strafrechtlichen Konsequenzen haben. Denn einerseits wäre zu klären, ob überhaupt alle Tatbestandsvoraussetzungen eines Diebstahls erfüllt wären, insbesondere die subjektiven Tatbestandselemente gegeben...