Verschlagwortet: Befangenheit
In einem Strafverfahren gibt es die Möglichkeit, einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit findet gemäß § 24 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Dies ist der Fall, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, dass der abgelehnte Richter ihm gegenüber eine innere Haltung eingenommen hat, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann. Der Bundesgerichtshof musste sich in seiner Entscheidung vom 29. Januar 2021 (AnwSt (B) 4/20) zu den Voraussetzungen eines...
Unter anderem hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu der Besorgnis der Befangenheit bereits entschieden, dass Spannungen zwischen dem Richter und dem Verteidiger, die während der Hauptverhandlung entstehen, in der Regel keine Ablehnung begründen können. Aus einem aktuellen Beschluss des BGH vom 29. August 2018 – 4 StR 138/18 geht hervor, dass dies selbst dann gilt, wenn der Richter dem Verteidiger eine „selektive Wahrnehmung“ vorhält und eine von ihm gestellte Zwischenfrage als „unverschämt“ bezeichnet.
Ein Ablehnungsgesuch wegen der Besorgnis der Befangenheit ist nach § 24 StPO begründet, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Nach § 31 StPO gilt dieser Vorschrift auch für Schöffen. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH liegt ein solcher Grund vor, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, der Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die die erforderliche Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit störend beeinflussen kann. Maßstab für die Beurteilung ist dabei ein vernünftiger bzw. ein verständiger Angeklagter.
Wer zum Wochenabschluss noch etwas lustiges Lesen möchte, sei verwiesen auf den Beitrag vom Kollegen Hoenig. Ich kann mir bildlich vorstellen, wie der Kollege zitternd auf der Anklagebank saß. In eindrucksvollerweise Weise wird belegt, dass auch Richter nur Menschen sind und deshalb befangen sein können. Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht Berlin
Verteidigung bedeutet Konfrontation. Dies gilt natürlich nur, wenn zugunsten des Angeklagten alle Möglichkeiten der Strafprozessordnung ausgenutzt werden. Verteidiger, die das tun, haben es mit dem Gericht oft nicht leicht. Denn nicht jeder Richter behält bei ständiger Konfrontation mit Anträgen des Verteidigers einen kühlen Kopf. Mancher verliert sogar seinen juristischen Verstand, wie ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23.09. 2015 – 2 StR 434/14 zeigt. Was genau passierte: Der Verteidiger der Angeklagten stellte wenige Tage vor Beginn der Hauptverhandlung einen Antrag auf ergänzende Akteneinsicht. Nachdem ihm die Akten in der Folgezeit nicht zugesandt wurden, beantragte er die Aussetzung des Verfahrens...
Jetzt ist auch die Justiz endgültig im Zeitalter der Mobiltelefone und der damit einhergehenden ständigen Erreichbarkeit angekommen. Diese ständige Erreichbarkeit birgt die Gefahr mangelnder Aufmerksamkeit. Schließlich kennt jeder die Situation, in der man im Kampf um die Aufmerksamkeit des Gegenübers mit dessen Mobiltelefon konkurrieren muss. Anders sollte das natürlich vor Gericht sein. Denn hier sollte man erwarten können, dass sich die erkennenden Richter und Richterinnen mit der Sache und nicht mit ihrem Handy befassen. Dass es manchmal anders ist, zeigte sich in einer Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt am Main. Hier konzentrierte sich die beisitzende Richterin nicht etwa auf das...
1) Wenn’s mal wieder länger dauert, schnapp dir ’nen Anwalt. Zutreffende staatsanwaltliche Erkenntnis: “Mir erscheinen 50 Monate vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis auch zu lang” 2) Und immer fehlt irgendwas: BGH hebt Freispruch für angeklagten Richter auf 3) Erläuterungen zum Befangenheitsantrag: Die Besorgnis der Befangenheit 4) Elektronische Aktenführung – eine Anleitung: Die handgemachte elektronische Akte 5) Die Folgen nächtlicher Wasserschäden: Eile mit Weile 6) Die Grenzen des § 127 StPO: Ein echt bescheidener Tag 7) Wenn der Tanzlehrer in Versuchung gerät: Dirty Dancing und natürlich: Klick