Verschlagwortet: Beförderungserschleichung
Es ist eine weit verbreitete Annahme, man würde sich nicht wegen Beförderungserschleichung (Schwarzfahren) strafbar machen, wenn man nur deutlich genug darauf hinweist, kein Ticket zu haben. Manche hängen sich dafür ein Schild um, andere tragen eine Mütze, auf der geschrieben steht „Ich fahre schwarz“. Diese Idee hatte auch ein Mann, der mit einem ICE der Deutschen Bahn schwarzgefahren ist. Sein Plan ging jedoch nicht auf. Das OLG Köln hat am 28. September 2015 (III-1 RVs 118/15) die Verurteilung wegen Erschleichen von Leistungen gem. § 265a StGB bestätigt. Ausschlaggebend war unter anderem, dass die Mitarbeiter der Bahn den Schriftzug „Ich fahre...
Ab dem 01. Juli 2015 gilt bundesweit: Schwarzfahrer zahlen 60 €. In Berlin ist diese Umstellung von 40 € auf 60 € pünktlich in Kraft getreten. In München hat sie sich etwas verzögert, wie kürzlich auf diesem Bild gut zu sehen war. Auch in Hamburg kommt die Umstellung mit leichter Verspätung, nämlich ab dem 01. August 2015. Jedoch wird hier mittlerweile ausdrücklich auf das erhöhte Beförderungsentgelt für Schwarzfahrer hingewiesen – und zwar so, als sei es eine lang ersehnte Neuheit: Doch nicht nur die 60 € der Verkehrsbetriebe kommen auf den Schwarzfahrer zu, sondern gegebenenfalls auch ein Strafverfahren. Denn Schwarzfahren...
soll man nun die 40,00 € Strafe zahlen? Ein Erfahrungsbericht auf taz.de zeigt auf, dass man beim Schwarzfahren nur starke Nerven braucht. Um die 40,00 € Strafe kommt man nach diesem Bericht herum. Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin Kreuzberg
Die Berliner Verkehrsbetriebe ziehen momentan kräftig die Zügel an. Gerade bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, nach dem Umsteigen und auf längeren Fahrten hat man derzeit gute Chancen gleich mehrfach in den Genuss einer Kontrolle zu kommen. Zusätzlich zeigt die BVG inzwischen auch wenig Nachsicht mit mehrfach ohne Fahrausweis angetroffenen Nutzern. Wer 3x beim Schwarzfahren erwischt wird, muss seit einiger Zeit regelmäßig mit einer Strafanzeige und Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen Beförderungserschleichung nach § 265a StGB rechnen. Soweit die Kontrolldichte die notorisch klammen Kassen der öffentlichen Verkehrsanbieter erfreuen mag, ist sie für den redlichen Fahrgast hingegen oftmals ein Ärgernis. Insbesondere der neueste ‚Clou‘ der Verkehrsbetriebe mutet bedenklich an....
Das Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln wird bereits mit einem erhöhten Beförderungsentgelt in Höhe von 40,00 € sanktioniert. Zudem wird das Schwarzfahren als Beförderungserschleichung nach § 265a StGB gern auch mal strafrechtlich verfolgt. Zumindest auf der Einnahmenseite geht da doch sicher noch mehr .. dachte und kann sich das Bundesverkehrsministerium nun durchaus auch vorstellen. Im Gespräch ist eine Erhöhung auf zukünftig 60,00 €. Begründet wird dies zum einen mit der Unfairness, die in diesem Bereich stattfinde, zum anderen wird immer wieder auf die wirtschaftlichen Verluste der Verkehrsanbieter hingewiesen. Dabei stellt sich natürlich die Frage nach dem tatsächlichen Schaden pro Schwarzfahrt. Selbst wenn man das erhöhte Beförderungsentgelt als...
Für viele ein Volkssport mit bösem Erwachen. Schwarzfahren kann zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen. Spätestens mit Erhalt der polizeilichen Vorladung, wird einem bewusst, dass man eine Straftat – Beförderungserschleichung – begangen hat. Nach einem Bericht der Berliner Zeitung wurden in Berlin im vergangenen Jahr 500.000 Schwarzfahrer erwischt. Die S-Bahn erstattet mittlerweile beim dritten Schwarzfahren eine Strafanzeige wegen Beförderungserschleichung. Das Strafgesetzbuch sieht für das Schwarzfahren als Strafe Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin-Kreuzberg www.schwarzfahren-berlin.de
Als ich heute mal mit dem Bus der BVG (für die Nichtberliner: Berliner Verkehrsbetriebe) unterwegs war, wollte ich mir mit einem fünf Euroschein eine Fahrkarte kaufen. Statt diesen Schein gleich zu sichern, griff der Busfahrer zu seinem Geldscheinüberprüfungsstift und wischte diesen über meine fünf Euronote. Erst als ihm das Ergebnis seiner Untersuchung gefallen hatte, zog er den Geldsein ein und übergab mir meinen Fahrausweis. Als ob ich fünf Euroscheine fälschen würde! Dann ja lieber Schwarzfahren. Ich fühlte mich danach ein wenig gekränkt. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin