Der Begriff des befriedeten Besitztums im Rahmen eines Hausfriedensbruchs
Das Wort der Einfriedung oder auch Befriedung dürfte wohl, vor allem der jüngeren Generation, nicht mehr jedem geläufig sein. Im Strafgesetzbuch findet man es im § 123 StGB, der die Strafbarkeit des Hausfriedensbruchs normiert. Eines der geschützten Rechtsgüter ist das befriedete Besitztum, dessen Begriff heute Gegenstand der Wiederholung sein soll. Der Hausfriedensbruch gem. § 123 Abs. 1 StGB: Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich...