Verschlagwortet: Beihilfe
Vor dem Landgericht Berlin mussten sich im letzten Jahr die Eltern eines behinderten Kindes verantworten, weil sie ihr Kind zu heiß gebadet und ihm dadurch Verbrennungen zugeführt haben sollen. Das Landgericht Berlin sah das Geschehen als erwiesen an und verurteilte die Angeklagten Eltern jeweils wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Strafen setzte es zur Bewährung aus. Die Angeklagten haben gegen das Urteil Revision eingelegt, über die der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden hat. Mit Beschluss vom 5. Juni 2019 – 5 StR 181/19 hob der BGH das Urteil des Landgerichts wegen Rechtsfehlern vollumfänglich auf. Das...
Wer eine andere Person bei deren Straftat unterstützt, kann sich wegen Beihilfe zu der Tat strafbar machen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Haupttat durch die Hilfeleistung in irgendeiner Weise gefördert oder erleichtert wird. Eine typische Beihilfehandlung ist das Schmierestehen, um die Begehung einer Straftat abzusichern. Allerdings muss auch beim Schmierestehen genau geprüft werden, ob dadurch die Straftat tatsächlich gefördert wurde. Dies zeigt ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 17. Mai 2018 – 1 StR 108/18.
Am fünften Verhandlungstag des NSU-Prozesses vor dem Münchener Oberlandesgericht hat Carsten S. begonnen, auszusagen. Carsten S. ist wegen Beihilfe zum Mord angeklagt, weil er dem NSU eine Pistole samt Schalldämpfer besorgt haben soll. Doch kann Carsten S. deshalb als Gehilfe bestraft werden? Welche Voraussetzungen hat die Beihilfe und welche konkreten Anforderungen werden an Beihilfehandlung und innere Tatseite des Gehilfen gestellt? Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über das Rechtsinstitut der Beihilfe mit Bezug zum mutmaßlichen Gehilfen, Carsten S. Wo finde ich eine Regelung zur Beihilfe und deren Voraussetzungen? Nach § 27 StGB wird als Gehilfe bestraft, wer vorsätzlich einem anderen...
Nicht immer wird eine Straftat nur von einer Person begangen. Sind mehrere Personen an der Tat beteiligt, so muss abgegrenzt werden, um welche Art der Teilnahme es sich handelt. Heute wollen wir uns die Teilnahmeform der Beihilfe nach § 27 Abs. 1 StGB anschauen und dazu wiederholen, was unter dem Merkmal der Hilfeleistung zu verstehen ist. § 27 Abs.1 StGB lautet wie folgt: Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. Definition: Als Hilfeleistung ist jede Handlung anzusehen, welche die Herbeiführung des Taterfolgs objektiv ermöglicht oder erleichtert oder die vom Täter...