Verschlagwortet: Belehrung
Der Beschuldigte hat in jeder Lage des Verfahrens das Recht, sich des Beistandes eines Verteidigers zu bedienen. Verlangt er gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft das Gespräch mit einem Verteidiger, darf der Beschuldigte nicht (weiter) vernommen werden. Die Beamten müssen dem Beschuldigten dabei unterstützen, einen Verteidiger telefonisch zu kontaktieren.
Wann die Mitwirkung eines Verteidigers im Strafverfahren notwendig ist, regelt § 140 StPO. Neben den Fällen einer Eröffnung der Hauptverhandlung vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht, dem Vorwurf eines Verbrechens oder dem Vollzug der Untersuchungshaft, ist eine Verteidigung beispielsweise auch dann notwendig, wenn dies aufgrund der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage erforderlich ist. Wann dies zutrifft, wird von den Gerichten im Einzelfall bewertet. Mit seinem Beschluss vom 23. Januar 2017 – 70 Qs 6/17 hat das Landgericht Hannover entscheiden, dass die Verteidigung notwendig ist, wenn die Möglichkeit eines Beweisverwertungsverbotes wegen fehlender Belehrung als Beschuldigter im Raum steht. Die Angeklagte war wegen...
Was es eigentlich bedeutet, Beschuldigter im Sinne der Strafprozessordnung zu sein, lernen Studenten schon in der ersten Vorlesung zum Strafprozessrecht. Im Studium noch unterschätzt, gewinnt der Beschuldigtenbegriff in der Praxis dann ganz besondere Bedeutung. Denn hat eine Person den Status des Beschuldigten inne, so gehen damit, neben den Rechten des Beschuldigten selbst, vor allem Pflichten der Strafverfolgungsbehörden einher. Eine der wichtigsten Pflichten ist die Belehrungspflicht nach § 163 a Abs. 4 S. 2 i.V.m. § 136 Abs. 1 StPO. Danach muss dem Beschuldigten bei Beginn der ersten Vernehmung eröffnet werden, welche Taten ihm zur Last gelegt werden und dass er...
Besprechung der Entscheidung des LG Gießen vom 09.12.2013 – 7 Qs 196/13 Ein Moment der Unaufmerksamkeit kann sich im Straßenverkehr schnell rächen. Ein Knall, und schon sitzt man seinem Vordermann hinten drauf. Ein Szenario, das auf deutschen Straßen zum Alltag gehört. Doch welche rechtlichen Konsequenzen hat ein solcher Auffahrunfall und ist der Auffahrende eigentlich automatisch Beschuldigter einer Straftat mit der Folge, dass er über sein Auskunftsverweigerungsrecht belehrt werden muss? Mit dieser Frage hatte sich das Landgericht (LG) Gießen in einer Entscheidung zu befassen. Ausgangspunkt war folgender Sachverhalt: Der Betroffene verursachte aufgrund seiner Übermüdung einen Auffahrunfall und wartete danach am Unfallort...
Die furchterregende StPO-Zusatzfrage im ersten Staatsexamen ist etwas, worauf sich Studenten in der Regel eher oberflächlich vorbereiten. Zu wenig Punkte bringt ihre Beantwortung und außerdem werden die Probleme von Jahr zu Jahr vielschichtiger. Ein Thema, das immer wieder im Fokus steht, ist die Rechtmäßigkeit der Beweisgewinnung und die Verwertung von Beweisen im Strafverfahren. In diesem Rahmen spielt auch die Frage, ab welchem Zeitpunkt eigentlich eine Vernehmung vorliegt und der Beschuldigte über seine Rechte belehrt werden muss, eine große Rolle. Was das Gesetz unter dem Begriff der Vernehmung versteht, wollen wir daher in der heutigen Wiederholung klären. § 163a Abs. 4...
Es war der 76. Verhandlungstag im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München. Susanne E. sollte vor dem Gericht eine Aussage machen, die sie jedoch verweigerte. Gute Gründe dafür hat sie, und zwar gleich zwei. Zum einen wird gegen sie in einem Nebenverfahren wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ermittelt. Sie ist also als Beschuldigte einzustufen und hat daher das Recht, die Aussage zu verweigern. Zum anderen, und darauf konzentriert sich dieser Beitrag, ist sie als Ehefrau des Mitangeklagten Andre E. dazu berechtigt von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Doch warum sieht unsere Strafprozessordnung (StPO) ein solches Recht aus persönlichen Gründen vor, wo...
Als Halter eines KFZ bekommt man bei einem Verkehrsowiverfahren im Landkreis Nordwestmecklenburg nachfolgende Belehung bei einer Fahreranfrage: Die Angaben eines Zeugen müssen grundsätzlich der Wahrheit entsprechen (§ 57 StPO i.Vm. § 46 OWig). Ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht nur in den Fällen der § 52, 53, 53a, 55 Strafprozessordnung (StPO). Zum Glück muss man in Mecklenburg nur grundsätzlich als Zeuge die Wahrheit sagen, weil die Belehrung über Zeugnisverweigerungsrechte und Auskunftsverweigerungsrechte versteht nur der Jurist. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin www.strafverteidiger-diebstahl.de/