Verschlagwortet: Beleidigung
Was unterscheidet den minder schweren Fall des Totschlags nach § 213 StGB vom Totschlag nach § 212 Abs. 1 StGB? Der § 213 StGB enthält zwei Alternativen, die einen Totschlag zu einem minder schweren Fall des Totschlags machen. Nach der ersten Alternative liegt ein minder schwerer Fall vor, wenn jemand ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Misshandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen wurde. Für diese Alternative ist also eine Provokation entscheidend. Nach der zweiten Alternative liegt ein minder schwerer Fall des Totschlags vor,...
Die Beleidigung wird in rechtswissenschaftlichen Strafrechtsklausuren immer mal wieder abgefragt und auch in der Praxis kommt es im Rahmen einer aufgeheizten Situation nicht gerade selten zu strafrechtlich relevanten Äußerungen, die eine Anzeigenerstattung wegen Beleidigung zur Folge haben. Es ist daher wichtig, sich mit dem Tatbestand der Beleidigung näher auseinanderzusetzen. Strafrechtlich geregelt ist die Beleidigung in § 185 des Strafgesetzbuches (StGB). Dort heißt es: „Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis...
Im Rahmen eines Angriffs auf die sexuelle Selbstbestimmung kommen neben den einschlägigen Sexualdelikten häufig auch Körperverletzungsdelikte oder Angriffe auf die persönliche Freiheit des Opfers infrage. Ein Delikt welches seltener mit einem Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung in Verbindung gebracht wird ist eine Beleidigung gemäß § 185 StGB. Gerade eine solche kann unter gewissen Umständen jedoch in einem entsprechenden Angriff zu sehen sein. So widerfuhr es dem Angeklagten im Beschluss des Bundesgerichthofs vom 22. November 2006 (2 StR 382/06). Dieser wurde vom Landgericht infolge der Vornahme sexueller Handlungen am Opfer wegen Körperverletzung und Beleidigung verurteilt. Der Angeklagt führte gegen den Willen...
Nach Auffassung des Amtsgerichts handelte es sich bei dem Begriff „Flitzpiepen“ um ein Synonym für Dummkopf, Trottel oder Depp und habe einen grundsätzlich abwertenden Charakter. Diese Feststellung stützt das Amtsgericht auf zwei Internetseiten. Das Oberlandesgericht hatte hierzu festgestellt, dass der sprachwissenschaftliche Hintergrund dieser Internetseiten unklar sei und es sich zudem auch nicht mit möglicherweise abweichenden Wortbedeutungen auseinandergesetzt hatte.
Im Kampf um das Recht geht es nicht immer kuschelig zu – ganz im Gegenteil. Der Kampf ist oftmals lang, zäh, ungemütlich und nicht selten wird er persönlich. Diese Erfahrung musste auch eine Staatsanwältin in Berlin machen, die von einem Strafverteidiger als „durchgeknallte, widerwärtige, boshafte, dümmliche und geisteskranke Staatsanwältin“ bezeichnet wurde. Der Strafverteidiger äußerte sich in einem Telefongespräch mit einem Journalisten derart über die Staatsanwältin, die für seinen Mandanten zuvor einen Haftbefehl beantragt hatte. Der Fall ging nicht nur durch die Medien, sondern auch durch alle Instanzen und landete sogar beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG), das nun eine interessante und bedeutende Entscheidung...
obwohl diese als Zufallsfund im Haftraum des Mandanten beschlagnahmt wurde. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt des Erlasses des Durchsuchungsbeschlusses gewichtige Anhaltspunkte für eine (versuchte) Strafvereitelung des Rechtsanwaltes bestanden haben, die über den für den Erlass eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses erforderlichen Anfangsverdacht hinausgehen. So zumindest das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 20.05.10 – 2 BvR 141309 –. Da diese Schriftstücke verwertet werden durften, wurde der Rechtsanwalt im vorliegenden Verfahren wegen Beleidigung verurteilt. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin