Die beleidigte Staatsanwaltschaft?!
Ob eine Äußerung eine strafbare Beleidigung (§ 185 StGB) darstellt oder nicht, darüber gibt es unter den Beteiligten in aller Regel verschiedene Ansichten. Eine Beleidigung zeichnet sich dadurch aus, dass sie durch Kundgabe einer Missachtung einen anderen in dessen persönlicher Ehre herabwürdigt. Die Beleidigung ist in ihrem Wesen ein Angriff auf die persönliche Ehre eines Menschen. Schwieriger kann die Bewertung einer ersichtlich herabwürdigenden Äußerung aber werden, wenn der Adressat eine Personenmehrheit, eine juristische Person oder eine Behörde ist. Dann stellt sich die Frage, ob hier überhaupt ein Angriff auf einen Menschen vorliegt und ob Behörden oder andere staatliche Einrichtungen überhaupt...