Durchsetzung eines vermeintlich bestehenden Anspruchs – entfällt die Bereicherungsabsicht bei einer räuberischen Erpressung?
Häufig genügt ein Blick in den Spamordner des eigenen E-Mail-Postfachs, um mit Vorschlägen für Anlagemöglichkeiten mit horrenden Renditeversprechen überhäuft zu werden. In vielen Fällen stecken hinter solchen Angeboten jedoch „Schneeballsysteme“, welche zur Folge haben, dass die eigene Investition kaum mehr zurückgeholt werden kann. Diese Erfahrung machte auch der Angeklagte im Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13. November 2019 (1 StR 386/19) und ließ sich einen besonders kreativen Weg einfallen, um wieder an sein Geld zu gelangen. Der Angeklagte versuchte mittels räuberischer Erpressung gemäß § 253, 255 StGB den ihm, ihm nach seiner Überzeugung zustehenden Anspruch auf Rückzahlung der eigenen Investition durchzusetzen....