Ist das Rassismus?
Diese Woche hatte ich eine Verhandlung vor dem Landgericht Berlin. Gegenstand der Verhandlung war ein Diebstahl in einem Berliner Baumarkt. Auf die Frage des Gerichts, warum denn die Polizei gerufen wurde, meinte der Ladendetektiv, dass es eine Anweisung der Geschäftsleitung geben würde, dass bei ausländischen Beschuldigten trotz festem Wohnsitz in Berlin die Polizei zu rufen sei. Das Gericht war ein wenig überrascht über diese Antwort. Ist die Anweisung der Geschäftsleitung nun Rassismus? Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin