Religiös motivierte Beschneidung bleibt in Berlin straffrei und wird nicht als Körperverletzung verfolgt
Am Mittwoch stellte Berlins Justizsenator Thomas Hellmann eine neue Übergangsregelung vor, die die religiös motivierte Beschneidung von Jungen unter strengen Auflagen nicht als Körperverletzung. Damit reagiert das Land Berlin auf die von einem Urteil des Landgerichts Köln ausgelöste Rechtsunsicherheit. Das Landgericht Köln hat in seiner Entscheidung vom 7.5.2012 – 151 Ns 169/11 die religiös motivierte Beschneidung eines nicht einwilligungsfähigen männlichen Kleinkindes als tatbestandsmäßige Körperverletzung gemäß § 223 StGB gewertet. Angeklagt war ein Arzt, der die Beschneidung eines 4-jährigen Jungen in seiner Praxis fachlich einwandfrei ausgeführt hatte. Gleichwohl kam es am Abend der Operation zu Nachblutungen, die eine klinische Behandlung in...