Der straflose Konsum von illegalen Drogen und seine Tücken
Der Konsum von illegalen Drogen jeglicher Art wie Marihuana, Kokain oder Heroin stellt eine eigenverantwortliche Selbstgefährdung dar und ist im Betäubungsmittelgesetz nicht ausdrücklich erwähnt. Gemäß dem Grundsatz „keine Strafe ohne Gesetz“ ist die Einnahme von Drogen daher juristisch gesehen straffrei. Ist das Konsumieren von Drogen also komplett sorglos möglich? Kurze Antwort: Nein. Denn strafbar ist jede andere denkbare Form des Umgangs mit illegalen Drogen, insbesondere der Erwerb, der Besitz, der Handel und die Herstellung. Wird hiergegen verstoßen droht gemäß § 29 BtMG eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Für den straflosen Konsum bleibt folglich kaum noch Raum, da...