Der Begriff der Besitzerhaltungsabsicht im Rahmen des § 252 StGB
Auch diese Woche gibt es wieder einen absoluten Klausurklassiker zur Wiederholung. Die Rede ist vom räuberischen Diebstahl, der immer in der Phase zwischen Beendigung und Vollendung eines Diebstahls bzw. Raubes geprüft und nicht vergessen werden sollte. Das wichtigste Element beim räuberischen Diebstahl ist die Besitzerhaltungsabsicht, deren Definition heute Gegenstand der Wiederholung ist. Zur Erinnerung zunächst der Wortlaut des § 252 StGB: Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, ist gleich einem Räuber zu bestrafen. Definition:...