Kann die Beteiligung an einer Schlägerei straflos sein?

Es ist unumgänglich, sich in der juristischen Ausbildung mit dem Tatbestand der Beteiligung an einer Schlägerei gemäß § 231 StGB zu befassen. Sie kann einem in strafrechtlichen Klausuren und in der Praxis immer wieder begegnen. Wer sich an einer Schlägerei oder an einem von mehreren verübten Angriff beteiligt, wird schon wegen dieser Beteiligung nach § 231 Abs. 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn durch die Schlägerei oder den Angriff der Tod eines Menschen oder eine schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) verursacht worden ist. Nach § 231 Abs. 2 StGB macht sich nicht strafbar,...