Besonders schwerer Raub – Verwendung eines Messers zur Beutesicherung
Der schwere Raub gemäß § 250 StGB stellt eine tatbestandliche Qualifikation zum Grundtatbestand des einfachen Raubes gemäß § 249 StGB dar und ist nicht nur in der Praxis sondern auch in strafrechtlichen Klausuren extrem relevant. Aufgrund der Verweisungen „gleich einem Räuber“ in den § 252 (räuberischer Diebstahl) und § 255 (räuberische Erpressung) stellt der § 250 StGB zudem eine Qualifikation zu diesen Tatbeständen dar. Der § 250 StGB kann in zwei Qualifikationstatbestände unterteilt werden: Bei der einfachen Raubqualifikation nach § 250 Abs. 1 StGB greift das Strafmaß einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren. Dies ist etwa der Fall wenn der...