Verschlagwortet: Bewährung
Ein Mandant von mir, welcher gegenwärtig in der JVA einsitzt, hatte beantragt, dass er zum 2/3 Zeitpunkt entlassen werden soll. Die Vollstreckungskammer hatte deshalb in der JVA angefragt, ob eine Entlassung befürwortet wird und um Stellungnahme gebeten. Die Antwort der JVA lautet: Unter Bezugnahme auf das o.a. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass die Gefangenpersonalakte bzgl. des Inhaftierten derzeit nicht auffindbar ist, insoweit ist es uns nicht möglich, eine dezidierte Stellungnahme abzugeben. In unserem Haus läuft diesbezüglich ein Suchumlauf. Bei Auffinden der Personalakte werden wir unverzüglich berichten. Ich kann ja nur hoffen, dass die Akte nicht dauerhaft verschwunden ist. Rechtsanwalt...
ein Gastbeitrag von Elisabeth Weckbach, Studentin an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen Dieser Beitrag erscheint in zwei Teilen: zu Teil 1 zu 2.) Es ist strittig, ob bei der fakultativen Anrechnung die Reststrafe des Verurteilten, nachdem die Strafe zu zwei Dritteln auf seine bereits abgeschlossene Therapiezeit angerechnet wurde, zur Bewährung ausgesetzt wird oder in Haft zu verbringen ist. Das OLG Düsseldorf hat am 06. November 1991 (4a Ws 291/91; NstZ 1992,244) auf die Beschwerde des Verurteilten hin die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung herbeigeführt, nachdem die Strafkammer lediglich die Therapie, die vor Rechtskraft des Urteils...
Nach Auffassung des Oberlandesgericht Oldenburg in seiner Entscheidung vom 13.07.2010 – 1 Ss 91/10 – wird ein Berufungsgericht nicht von seiner Verpflichtung entbunden, zur Strafhöhe Stellung zunehmen, obwohl das Rechtsmittel auf die Prüfung der Frage nach der Aussetzung zur Bewährung beschränkt war. Als Begründung führt das OLG aus, dass die Höhe einer Freiheitsstrafe Auswirkungen auf die Frage haben kann, ob eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Deshalb ist auch im Falle einer „Beschränkung“ grds. die Strafe als solches zu überprüfen. Das Berufungsgericht muss eigene Erwägungen zur Strafhöhe anstellen. Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin
ein Gastbeitrag von Elisabeth Weckbach, Studentin an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen Ein Verteidiger muss sich sehr genau damit auskennen, welche Möglichkeiten für seinen betäubungsmittelabhängigen, therapiebereiten Mandanten bestehen. Regelmäßig bietet sich z.B. an, dass der Mandant statt der Haftstrafe eine Therapie absolviert. (Therapie statt Strafe). Diese Möglichkeit regelt das Gesetz in den §§ 35 ff. BtmG. Nach § 35 BtmG ist die Zurückstellung der Strafvollstreckung möglich. Dies bedeutet, dass die Vollstreckung der Haftstrafe aufgeschoben wird. § 36 BtmG sieht vor, dass ein bestimmter Zeitraum der absoliverten Drogentherapie auf die verhängte Strafe angerechnet wird. Der verbleibende Strafrest muss dann nicht mehr in...
besonders nicht der Staatsanwaltschaft. In einem Verfahren vor dem Landgericht Berlin hatten sich die Prozessbeteiligten, sprich die Staatsanwaltschaft Berlin, das Gericht und ich uns geeinigt, dass mein Mandant im Falle eines Geständnisses eine Bewährung erhalten sollte. Nach dem Geständnis erfolgte die Bewährung und so dachte ich, der Fall hat sich erledigt. Heute treffe ich eine Richterin der Kammer, die mir mitteilte, dass die Staatsanwaltschaft Berlin Revision eingelegt hat. Zum Glück hatte ich darauf bestanden, dass die Absprache (Deal) ins Protokoll mit aufgenommen wurde. Ich finde, so etwas sollte verboten werden! Rechtsanwalt Steffen Dietrich, Berlin