Der nette Bewährungshelfer – Potential für eine Brieffreundschaft?
Einer Person drohen im Rahmen eines Strafverfahrens vor allem zwei Arten von Sanktionen: die Geldstrafe oder die Freiheitsstrafe. Dabei kann die Freiheitsstrafe „zur Bewährung ausgesetzt werden“. Dies bedeutet, dass die verurteilte Person entweder von Anfang an nicht ins Gefängnis (JVA) muss oder aber, dass der Aufenthalt in der Haft nach einer teilweisen Verbüßung der Strafe frühzeitig beendet wird. Grundsätzlich erhält die verurteilte Person in diesem Fall verschiedene Bewährungsauflagen und Weisungen, an die sie sich halten muss. Wird die Haftstrafe einer verurteilten Person zur Bewährung ausgesetzt, so kann ihm vom Gericht ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt werden. Doch was ist ein...