Verschlagwortet: Beweisverwertungsverbot
Examenskandidaten aufgepasst! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Entscheidung veröffentlicht, die definitiv in einer der nächsten Examenskampagnen abgefragt wird. Denn die Entscheidung betrifft einen strafprozessualen Klassiker – die Abgrenzung zwischen kriminalistischer List und Täuschung im Rahmen der durch § 136a StPO verbotenen Vernehmungsmethoden. Der Angeklagte musste sich wegen Mordes vor dem Landgericht Frankfurt verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, seine damalige Freundin brutal getötet zu haben, indem er ihr mit einem schweren Gegenstand mindestens neun Mal wuchtig auf den Kopf geschlagen und ihr anschließend vier Schnittverletzungen am Hals zugefügt haben soll, die zur Öffnung des Kehlkopfs führten. Die Geschädigte starb infolge des Verblutens....
Heute widmen wir uns einer Definition, die zumindest im zweiten Examen im Schlaf beherrscht werden sollte. Denn die Fallgruppen der verbotenen Vernehmungsmethoden des § 136a StPO spielen in so gut wie jeder strafrechtlichen Klausur eine Rolle. Erklärt wird der wohl am häufigsten behandelte Begriff der Täuschung. Der Wortlaut des § 136a Abs. 1 S. 1 StPO lautet wie folgt: Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten darf nicht beeinträchtigt werden durch Misshandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln, durch Quälerei, durch Täuschung oder durch Hypnose. Definition: Täuschung ist die bewusste Einwirkung auf das Vorstellungsbild des...
Die Fälle, in denen der Bundesgerichtshof (BGH) ein Beweisverwertungsverbot angenommen hat, weil die Polizei sich vor einer Durchsuchung keine richterliche Anordnung eingeholt hat, sind rar gesät. Es kam doch eher das Gefühl auf, der BGH versuche sich mit unzähligen Abwägungstheorien und hypothetischen Ersatzeingriffen um ein Beweisverwertungsverbot zu drücken. Dieses Mal aber haben wir unsere Rechnung ohne den zweiten Senat gemacht, der in seinem Beschluss 21. April 2016 – 2 StR 394/15 Klartext gesprochen und ein Beweisverwertungsverbot wegen Umgehung des Richtervorbehalts angenommen hat. Ausgangspunkt der Entscheidung war die Durchsuchung des Autos des Angeklagten, für den die Polizei sich keine richterliche Anordnung...