Verschlagwortet: BGH

Schuldunfähigkeit wegen bipolarer Störung: Besonders schwere Brandstiftung

Erwachsende ab 21 Jahren sind grundsätzlich strafmündig und schuldfähig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Täter nach § 20 Strafgesetzbuch (StGB) jedoch ohne Schuld handeln oder die Strafe kann wegen verminderter Schuldfähigkeit nach § 21 StGB gemindert werden. Ohne Schuld handelt gemäß § 20 StGB, „wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“ In seinem Beschluss vom 29. September 2023 musste sich der Bundesgerichtshof (1 StR 178/23) mit der Frage auseinandersetzen, inwiefern...

Ein abgetrennter Kopf vor dem Gerichtsgebäude – Störung der Totenruhe nach § 168 StGB

Wer die Totenruhe stört, kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Existieren tut der Straftatbestand der Störung der Totenruhe vor allem wegen des Pietätsempfinden der Nahestehenden Personen des Verstorbenen. Strafbar macht sich nach § 168 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB), wer den Körper oder Teile des Körpers wegnimmt. Außerdem wer eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche des Verstorbenen wegnimmt. Zudem wird derjenige bestraft, der daran beschimpfenden Unfug verübt. Nach Abs. 2 ist des Weiteren unter Strafe gestellt, die Aufbewahrungsstätte, die Beisetzungsstätte oder die öffentliche Totengedenkstätte zu zerstören, zu beschädigen oder an dieser beschimpfenden Unfug zu verüben....

Der Zimmermannshammer als gefährliches Werkzeug

Die Frage, ob ein Gegenstand ein „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches darstellt, ist wohl eins der am heißesten diskutierten Themen im Strafrecht. Immer wieder muss der Bundesgerichtshof beurteilen, ob es sich bei einem konkreten Gegenstand tatsächlich um ein gefährliches Werkzeug handelt. Ein gefährliches Werkzeug ist jeder bewegliche Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner Verwendung im konkreten Fall dazu geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen. Da die Qualifizierung als gefährliches Werkzeug meist ein höheres Strafmaß bedeutet, ist eine sorgfältige Einordnung zwingend erforderlich. So auch in dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 2021 (1 StR 347/20), in...

Gebrauchen einer unechten Urkunde durch Überreichen einer Kopie

Der Bundesgerichtshof befasste sich in seinem Urteil vom 27. Mai 2020 (5 StR 433/19) mit einem typischen Problemfeld der Urkundendelikte: der Urkunde und der Fotokopie. Ein Täter stellt eine unechte Urkunde im Sinne des § 267 Absatz 1 StGB nur dann her oder verfälscht eine echte Urkunde, wenn die von ihm hergestellte Fälschung als solche Urkundenqualität hat. Urkunden im Sinne des Strafrechts sind nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verkörperte Erklärungen, die ihrem gedanklichen Inhalt nach geeignet und bestimmt sind, für ein Rechtsverhältnis Beweis zu erbringen, und die ihren Aussteller erkennen lassen. Die durch einen besonderen technischen Vorgang hergestellte Fotokopie vermittelt dagegen...

Die „Loverboy-Methode“ – Schwere Zwangsprostitution?

Eine gängige Vorgehensweise, um Betroffene von Zwangsprostitution zur Prostitution zu bringen, ist die sogenannte „Loverboy-Methode“. Hierbei spricht der Täter das Opfer an und erweckt bei diesem den Eindruck er sei verliebt. Dies geht mit dem Versuch des „Loverboys“ einher, das Opfer emotional von sich abhängig zu machen. Später wird das Opfer zur Prostitution verleitet oder gezwungen. Häufig erfolgt dies unter dem Vorwand, das so verdiente Geld diene dazu, eine gemeinsame Zukunft aufzubauen. Eine entsprechende Vorgehensweise lag auch dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. August 2020 (3 StR 132/20) zugrunde. Die 18-jährige Betroffene U wandte sich an den ihr bereits bekannten D....

1.000 Ecstasy-Pillen – ohne Feststellungen zum Wirkstoffgehalt kein Erwerb in nicht geringer Menge

In gerichtlichen Verfahren gilt der allseits bekannte Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten. So auch bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Stehen die tatgegenständlichen Betäubungsmittel für eine Untersuchung nicht mehr zur Verfügung, muss die Wirkstoffkonzentration der Drogen geschätzt werden. Das Gericht muss dabei andere sicher feststellbare Umstände berücksichtigen. Dazu zählen etwa die Herkunft und der Preis der Betäubungsmittel, die Handelsstufe oder Begutachtungen in Parallelverfahren. Dem Beschluss vom 31.05.2016 – 3 StR 138/16 lag dem Bundesgerichtshof ein Sachverhalt zugrunde, in dem der Beschuldigte 500 Ecstasy-Tabletten, 700g Marihuana, später erneut 500 Ecstasy-Tabletten und 3kg Amphetamin erworben hatte. Das Landgericht hatte es zuvor versäumt,...

Neues vom zweiten Strafsenat: Verbotener Besitz von Drogen ist kein Vermögen

Es wird spannend – der zweite Senat des Bundesgerichtshofes (BGH) beabsichtigt wieder einmal, seine Rechtsprechung zu ändern. Dieses Mal geht es um nicht weniger als den durch die Rechtsprechung über Jahre modifizierten strafrechtlichen Vermögensbegriff, zu dem der zweite Senat einen sehr lesenswerten und interessanten Anfragebeschluss vom 01.06.2016 – 2 StR 335/15 verfasst hat. Würden sich die anderen Senate des BGH der Rechtsansicht des zweiten Senats anschließen, so würde der verbotene Besitz von Drogen zukünftig nicht mehr unter den Vermögensbegriff fallen. Das hätte zur Folge, dass das Erpressen oder betrügerische Erlangen von Betäubungsmitteln kein Vermögensdelikt mehr erfüllen würde. Allein Verstöße gegen...