Online-Blitzerfotos sind ok
In Brandenburg gibt es im Falle eines Bußgeldverfahrens wegen zu schnellen Fahrens einen besonderen Service. Im Anhörungsbogen kann man sich nach Eingabe eines Codes, der nur auf dem Schreiben vermerkt ist, online in ein System einloggen, das einige Blitzerfotos bereitstellt. Wenn man selbst nicht der Fahrer ist, kann man auf diese Weise mit geringerem finanziellen Risiko das weitere Verfahren betreiben. Leider werden dort nicht alle zur Verfügung stehenden Fotos hochgeladen. Die bekommt man nur über die Beantragung der Akteneinsicht. Bedenken ganz anderer Art hatte ein Beschuldigter, der sich um die Sicherheit „seiner“ Bilder sorgte. Er beantragte kurzerhand den Erlass einer...