Willkürliche Umgehung des Richtervorbehalts bei Blutentnahme
In dieser Woche heißt es wieder: Examenskandidaten aufgepasst! Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat einen Fall entschieden, der sich für eine Zusatzfrage in der Strafrechtsklausur besonders gut eignet. In dem Fall ging es um die bei Studenten heiß geliebten Themen des Richtervorbehalts bei der Blutprobeentnahme und um Beweisverwertungsverbote bei fehlerhafter Beweisgewinnung. Themen, die zum absoluten Standardwissen in der Strafprozessordnung (StPO) gehören und damit in unserem Blog nicht fehlen dürfen. Die Blutprobeentnahme Die Blutprobeentnahme richtet sich nach § 81a StPO. Sie darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind und muss von einem Arzt nach den...