§ 244 StGB: Der Bandenbegriff beim Diebstahl und im BtmG
Auch heute wollen wir uns gemeinsam an die Studienzeit zurückerinnern und den im StGB und in anderen strafrechtlich relevanten Normen oft vorkommenden Begriff der Bande wiederholen. Dazu dient der Bandendiebstahl gemäß § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB: Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds stiehlt. Noch höhere Strafrahmen sieht das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) vor. Hier heißt z. B. in § 30 StGB: Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt...